Europäische Zentralbank (EZB)
European Central Bank. Zum 1.1.1999 erfolgte die Übertragung der geldpolitischen Souveränität der nationalen Zentralbanken der Mitgliedsstaaten der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU), und damit auch der Deutschen Bundesbank, auf die EZB bzw. auf das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB wurde am 1.7.1998 als Nachfolgeinstitution des Europäischen Währungsinstituts (EWI) mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet. Die EZB, deren erster Präsident der Niederländer Wim Duisenberg ist, trägt seit 1.1.1999 die alleinige Verantwortung für die Geldpolitik im Euro-Währungsraum und erhielt durch die Maastrichter Verträge über die Europäische Union ihre geldpolitische Unabhängigkeit. Das Hauptaugenmerk der EZB liegt in der Wahrung der Preisniveaustabilität innerhalb der Währungsunion. Daneben sorgt sie für den reibungslosen Ablauf des europäischen Zahlungsverkehrs, verwaltet die bei ihr von den nationalen Zentralbanken gehaltenen Währungsreserven und führt Devisentransaktionen durch. Zum geldpolitischen Instrumentarium der EZB zählen neben den Hauptrefinanzierungs- operationen, die Spitzenrefinanzierungs- fazilität (zur Beschaffung von Übemachtli- quidität für die Geschäftsbanken) als Obergrenze und die Einlagenfazilität (Geldanlagemöglichkeit über Nacht für die Geschäftsbanken) als Untergrenze der Geldmarktsätze. Zudem existiert auch das Instrument der Mindestreserve, die aber im Gegensatz zur Handhabung bei der Deutschen Bundesbank eine Verzinsung erhält. Die EZB setzt sich organisatorisch aus dem Rat der EZB und dem Direktorium zusammen. Der Rat der EZB legt die grundsätzliche Ausrichtung der Geldpolitik der EZB fest und besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB, vier weiteren Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken. Das Direktorium der EZB ist verantwortlich für die Ausführung der operativen Geschäfte der EZB und besteht aus vier bis sechs Mitgliedern, einschließlich des Präsidenten und Vizepräsidenten der EZB.
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