Eröffnungskurs
1. Erster Kurs eines Wertpapiere am betreffenden Börsentag.
2. Orderzusatz. Der Auftrag liegt nur zur Ausführung zum Eröffnungskurs vor. Ist diese An der Abwicklung nicht möglich, so erlischt er.
Anfangskurs, opening quotation. Der E. ist der erste Kurs zu Beginn der Börsensitzung, der im variablen Handel für ein bestimmtes Wertpapier festgestellt wird. Er wird auf Grundlage der dem Kursmakler bis dahin vorliegenden und für den fortlaufenden Handel geeigneten Aufträge festgestellt. - Gegensatz: Schlusskurs.
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