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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Emissionen der öffentlichen Hand

public authorities issues. Zu den E.d.ö.H. zählen vom Bund im Rahmen seiner Kapitalmaßnahmen regelmäßig begebene Bundeswertpapiere, sowie Wertpapiere der Sondervermögen des Bundes, z.B. Bundesbahnanleihen. Vom Bund werden Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundes- schatzbriefe, Finanzierungsschätze und Bundesschatzanweisungen emittiert. Bei den Bundesobligationenen, Finanzierungsschätzen und Bundesschatzbriefen handelt es sich um sog. Daueremissionen, d.h. diese Wertpapiere werden laufend in bestimmten Tranchen ausgegeben. Die Bundesschatzanweisungen, Bundesanleihen und Bundesobligationen werden in Form eines von der Bundesbank geführten Tenderverfahrens emittiert. Dabei werden die Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen aufgefordert, bis 11.00 Uhr am Bietungstag per E- Mail ein Angebot für die entsprechenden Papiere abzugeben. Die Gebote beziehen sich auf den Preis, den der Bieter zu zahlen bereit ist. Zur Bietergruppe gehören vor allem Banken, Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken, vorausgesetzt sie verfügen über ein Konto bei einer Landeszentralbank bzw. bei der Clearstream International. Von den Mitgliedern der Bietergruppe wird erwartet, dass sie mindestens 0,05 % der in einem Kalenderjahr in den Tendern insgesamt zugeteilten Emissionsbeträgen übernehmen. Mitglieder dieser Bieterguppe, die dieses Kriterium nicht erfüllen, werden ausgeschlossen, können jedoch später wieder aufgenommen werden. Der Emittent bestimmt nach Abgabe der Gebote einen Referenzkurs. Alle Gebote oberhalb dieses Kurses werden zugeteilt, alle darunter liegenden fallen heraus. Die zum Ausgabekurs abgegebenen Angebote werden ggf. repartiert (repartieren), d.h., es erfolgt eine Zuteilungsbeschränkung, falls das verbleibende Emissonsvolumen kleiner ist als die Nachfrage.





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