Emission, Zuteilungsverfahren
bezeichnet die Erstausgabe von Effekten zum Zwecke der Kapitalbeschaffung. Die Distribution der Effekten kann in Form einer Selbstemission, bei der die Unterbringung der Effekten ohne Einschaltung Dritter vollzogen wird, oder einer Fremdemission, unter Einschaltung einer Bank bzw. eines Bankenkonsortiums, erfolgen. In der Praxis dominiert weitestgehend die Form der Fremdemission. Als Z. stehen bei beiden Formen generell die Auflegung zur öffentlichen Zeichnung mit den Ausprägungen Freihändiger Verkauf, Bookbuilding, Tenderverfahren und Platzierung über die Börse zur Auswahl. Als Zwischenform zwischen Selbst- und Fremdemission ist die Privatplatzierung zu nennen. Diese bezeichnet die (meist) diskrete Platzierung bei wenigen institutionellen Investoren.
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