Emission von Wandel- und Optionsanleihen
floating of convertible and warrant bonds. Für beide Wertpapierarten gibt es zahlreiche Ausgestaltungsmöglichkeiten der Anleihenaustattung und folglich auch unterschiedliche Motive der Emission. Aufgrund der Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung des Marktes und somit auch über die Folgen der Emission, beinhalten diese Finanzierungsarten für die Emittenten Risiken, die bei herkömmlicher Kapitalbeschaffung wie z.B. bei der Emission von Anleihen, nicht in Erwägung gezogen werden müssen. Diese Risiken äußern sich vor allem in der Gefahr die Aktionärsstruktur nicht mehr beeinflussen zu können. - Die Emission von Wandel- und Optionsanleihen muss auf der Hauptversammlung mit einer 3A Mehrheit genehmigt werden, da es sich um eine bedingte Kapitalerhöhung i.S.d. § 192 ff AktG handelt.
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