EG-Insiderrichtlinie, Wertpapiere
European Insider Dealing Directive, securities. Die EG-Insiderrichtlinie definiert als Wertpapiere Aktien, Schuldverschreibungen sowie Effekten, die mit Aktien und Schuldverschreibungen identisch sind, die zum Handel an einem öffentlich zugänglichen, regelmäßig stattfindenden und von staatlich anerkannten Stellen überwachten und reglementierten Markt zugelassen sind. Ihnen sind Derivate gleichgestellt, die sich auf die genannten Wertpapiere beziehen. - Vgl. auch Insiderpapiere und Insiderrecht.
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