Insiderpapiere
insider securities. Als I. werden vom Gesetz über den Wertpapierhandel sämtliche Wertpapiere erfasst, die an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen oder in den Freiverkehr einbezogen sind; außerdem diejenigen Effekten, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums an einem organisierten Markt zugelassen sind (§12 WpHG). Darüber hinaus gelten als I. bestimmte, im Gesetz näher bezeichnete Derivate (§ 12 II WpHG). - Vgl. auch Insiderrecht.
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