EG-Insiderrichtlinie, Sanktionen
European Insider Dealing Directive, sanctions. Die Mitgliedsstaaten der EG haben im einzelnen festzulegen, wie Verstöße gegen die aufgrund der EG-Insiderrichtlinie erlassenen Vorschriften zu ahnden sind (Art. 13 S. 1). Die Sanktionen müssen einen hinreichenden Anreiz zur Einhaltung dieser Vorschriften darstellen (Art. 13 S. 2). Es besteht keine Pflicht, eine strafrechtliche Sanktion vorzusehen. - Vgl. auch Insiderrecht.
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