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                             depotverwahrfähige  Wertpapiere Bezeichnung für alle vertretbaren, nach Art, Größe und Beschaffenheit zur Verwahrung geeigneten Wertpapiere im Sinne des Depotgesetzes (DepotG). Dazu zählen gemäß § 11 DepotG Aktien, Kuxe, Zwischenscheine, Reichsbankanteilscheine, Zins-, Gewinnanteil- und Erneuerungsscheine, auf den Inhaber lautende oder durch Indossament übertragbare Schuldverschreibungen, sowie andere Wertpapiere, sofern diese vertretbar sind. Ausnahmen bilden dabei Banknoten und Papiergeld.  
 
 
 
 
                        
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