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Ausgabe 2014
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Dachskontro

Das D. bezeichnet ein zentrales elektronisches Orderbuch (Makler- skontro), das der einheitlichen Feststellung von Eröffnungs-, Einheits-, und Schlusskursen (gerechnete Kurse) für ausgewählte Wertpapiere des Handels mit amtlicher Notierung an mehreren Börsenplätzen dient. Voraussetzung ist, dass die Börsen, an denen das jeweilige Wertpapier gehandelt wird, eine entsprechende Vereinbarung treffen. Darin wird geregelt, an welcher Börse das D. und an welchen Börsen die diesem untergeordneten Subskontri geführt werden. Im Rahmen des Dachskontroverfahrens übermitteln die beteiligten subskontriführen- den Kursmakler die ihnen für die Feststellung gerechneter Kurse vorliegenden Aufträge an den Dachskontroführer. Auf Basis dieser und der ihm selbst erteilten Aufträge (aggregierte Auftragslage) errechnet der Dachskontroführer den Börsenkurs nach dem Meistausführungsprinzip. Anschließend teilt er diesen Kurs den Subskon- triführem mit, die ihn bei ihrer Kursfeststellung zugrundelegen müssen. Soweit möglich, sind die Kauf- und Verkaufsaufträge dann an derjenigen Börse gegeneinander auszuführen, dessen Subskontroführer sie in das D. transferiert hat. Die übrigen ausführbaren Kauf- und Verkaufsaufträge werden vom Dachskontroführer platzübergreifend an denjenigen Subskontroführer übermittelt, bei dem ihre Abwicklung möglich ist. Für den verbleibenden Auftragsüberhang hat der Dachskontroführer - unabhängig von der Orderherkunft - ein Aufgabegeschäft zu tätigen.





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