Dachgesellschaft
bezeichnet meistens eine AG oder GmbH, die als Obergesellschaft im Konzern die Herrschaft über andere Gesellschaften auf Grund entsprechender Beteiligungen ausübt. Sie produziert also nicht selbst, sondern erwirbt und hält Aktien oder Geschäftsanteile an anderen Gesellschaften, um sie zu kontrollieren oder zu verwalten. Der Grad Einflußnahme der Dachgesellschaft auf die kapitalmäßig mit ihr verbundenen Gesellschaften kann unterschiedlich sein und von bloßer Kapitalanlage über Kontrolle bis zur völligen Beherrschung reichen. Die Tochterunternehmen bleiben rechtlich selbständig. Stehen die Dachgesellschaft und die Tochterunternehmen unter ihre einheitlichen Leitung bilden sie einen Konzern (18 AktG).
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|