Börsenpreis, Feststellung
Kursfeststellung, exchange price fixing. Die Kursfestsetzung der zum amtlichen Handel frei gegebenen Wertpapiere erfolgt während der Börsenzeit durch amtliche Kursmakler und wird im Kursblatt der Börse bzw. auch in der Tagespresse veröffentlicht. Festgesetzt wird der Börsenpreis durch den Kursmakler börsentäglich unter Berücksichtigung der Auftragslage. Es ist derjenige Preis festzustellen, zu dem der größte Umsatz bei größtmöglichem Ausgleich der dem Kursmakler vorliegenden Aufträge stattfindet (Meistausführungsprinzip). Im Übrigen hat sich der Kursmakler um eine Preisstellung zu bemühen, welche unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Tendenz die geringste Abweichung zum letzten notierten Preis aufweist. - Es gibt unterschiedliche Methoden bei der B.: 1. Bei variablen bzw. fortlaufenden Kursen kommt es bei jedem zustandegekommenen Geschäft zur fortlaufenden Notierung. - 2. Beim Kassakurs bzw. Einheitskurs wird derjenige B. festgelegt, zu dem im Rahmen einer periodischen Auktion das größtmögliche Umsatzvolumen abgerechnet werden kann (Meistausführungsprinzip). - 3. Beim kontinuierlichen Auktionsverfahren werden laufend Einzelkurse festgestellt. Die vorliegenden Orders werden so weit wie möglich bedient, der nicht bediente Teil wird neu gehandelt. Dieses Verfahren ist z. B. an der New York Stock Exchange (NYSE) üblich. - Vgl. auch Auktionsprinzip.
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