Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG)
Accounting Directives Law; Accounting and Reporting Law. Durch das BiRiLiG vom 19.12.1985 wurden die deutschen Bilanzierungsvorschriften und Bilanzierungsgrundsätze nach Maßgabe von Richtlinien der Europäischen Union stark modifiziert. Das Gesetz ist zum 01.01.1986 in Kraft getreten. Es handelt sich nicht um ein eigenständiges Gesetzeswerk, sondern um ein Artikelgesetz, welches ausschließlich bestehende Gesetze ändert. Besonders betroffen waren das Handelsgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Gesetz, das Genossenschaftsgesetz, das Publizitätsgesetz, die Wirtschaftsprüferordnung, das Kreditwesengesetz und das Versicherung- saufsichtsgesetz. Die kaufmännische Rechnungslegung sowie deren Prüfung und Publizität wurde mit Hilfe des dritten Buches des Handelsgesetzbuches geregelt, welches neu eingefügt wurde. Aus dem Aktiengesetz, GmbH-Gesetz und Genossenschaftsgesetz wurden gleichzeitig alle Bilanzierungsvorschriften übertragen, sofern sie sich nicht ausschließlich auf die jeweilige Rechtsform beschränkten. Für Kapitalgesellschaften gelten seither wesentlich strengere Bilanzierungsregeln als für Personengesellschaften. Weitere Änderungen erfuhren die Bilanzierungs- und Prüfungsvorschriften des dritten Buches des HGB durch das Kon- TraG vom 27.04.1998 welches im wesentlichen mit Wirkung ab 01.01.1999 in Kraft getreten ist. Nach dem Regierungsentwurf eines Kapitalgesellschaften & Co.-RiLiG, das der Bundesrat im Februar 2000 gebilligt hat, wird zukünftig auch die GmbH & Co.KG den strengeren Regeln über Kapitalgesellschaften unterworfen sein.
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