Bezugsrechtsdisposition
Verfügung über das einem Aktionär zustehende Recht, bei einer Kapitalerhöhung eines Unternehmens mit neuen Aktien bedacht zu werden, und zwar im Verhältnis seines bisherigen Anteils am Grundkapital zur vorgenommenen Erhöhung. Einerseits soll damit dem Aktionär die Möglichkeit eingeräumt werden, die Eigentumsverhältnisse an der Gesellschaft zu wahren. Andererseits soll das Bezugsrecht den Schutz vor Vermögensverlusten sicherstellen. Je nach den mit der Kapitalerhöhung verbundenen Erwartungen können die Bezugsrechte ganz, teilweise oder gar nicht ausgeübt werden (Bezugsrechtsausübung) und statt dessen verkauft werden.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|