Bezugsrechtsbewertung
Bezugsrechts- parität, pricing of subscription rights. Im Rahmen von ordentlichen oder genehmigten Kapitalerhöhungen haben Altaktionäre zum Bezug der jungen Aktien häufig ein Bezugsrecht. Erfolgt die Ausgabe der jungen Aktien zu einem niedrigeren Preis als dem Börsenkurs, so hat dieses Bezugsrecht einen positiven Wert (mathematischer Wert des Bezugsrechts). Dieser ergibt sich entweder als Börsenpreis des Bezugsrechts während des börsenmäßigen Bezugsrechts- handels oder als theoretischer Wert aus Arbitrageüberlegungen (arbitragefreie Bewertung). Als Faustformel gilt, dass der Wert aller alten Aktien zuzüglich des Betrages der Kapitalerhöhung genau dem Wert aller alten und jungen Aktien zusammen entsprechen muss. Damit ist es für einen Investor gleichgültig, ob er die Aktie nach Abschlag (des Bezugsrechts) vom Börsenkurs oder eine genügende Anzahl von Bezugsrechten erwirbt und damit junge Aktien durch Zahlung des Bezugspreises bezieht. Falls die zu beziehenden jungen Aktien andere Rechte beinhalten als die alten Aktien (z.B. einen anderen Dividendenanspruch), so ist dieser Unterschied anteilig zu berücksichtigen. Für den rechnerischen Wert des Bezugsrechts B ergibt sich folgende Formel: Dabei bezeichnen Ccum den Börsenkurs der alten Aktien, Cjung den Bezugspreis junger Aktien, d einen evtl. Dividendennachteil und b das Bezugsverhältnis.
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