Beteiligungsfinanzierung
participatory financing. Die B. umfasst alle Formen der Bereitstellung zusätzlichen Eigenkapitals von Quellen außerhalb der Unternehmung. Die Rechtsform der Unternehmung hat einen entscheidenden Einfluss auf die Modalitäten der Aufbringung zusätzlichen Eigenkapitals von außen. Bei gelisteten Aktiengesellschaften oder KGaA, die über einen Zugang zu organisierten Märkten (Börse) verfügen, findet die B. zumeist über die Ausgabe neuer Aktien statt (Kapitalerhöhung). - Dieser Weg steht Unternehmen, die keinen Zugang zu den organisierten Kapitalmärkten haben, so z.B. Einzelunternehmungen, Personengesellschaften und GmbHs, nicht zur Verfügung (nicht emissionsfähige Unternehmen). Bei ihnen können einerseits die Altgesellschafter ihre Kapitalanteile erhöhen. Andererseits können neue Gesellschafter aufgenommen werden. Dies kann z.B. in Form von stillen Beteiligungen oder durch das Hinzuziehen von Beteiligungsgesellschaften erfolgen. - B. sind i.d.R. langfristig und unkündbar. Eine feste Verzinsung wird zumeist nicht verabredet, stattdessen wird der Beteiligungskapitalgeber am Residualgewinn beteiligt.
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