Aufsichtsratsvergütung
supervisory board fee, payment to members of supervisory board. Die A. kann durch die Satzung der AG geregelt sein oder durch Hauptversammlungsbeschluss festgesetzt werden. Ohne Vergütungsbeschluss ist die Tätigkeit des Aufsichtsrats unentgeltlich; dann kann nur Ersatz der Auslagen verlangt werden. Die Vergütung soll in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und der Lage der Gesellschaft stehen. Sie kann feste und variable Bestandteile aufweisen. Der erfolgsabhängige Anteil berechnet sich nach dem Bilanzgewinn, vermindert um eine Verzinsung von mindestens 4% auf die von den Aktionären auf den geringsten Ausgabebetrag der Aktien geleisteten Einlagen. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats sind im Anhang des Jahresabschlusses anzugeben, wobei die Aufteilung auf einzelne Aufsichtsratsmitglieder nicht dokumentiert werden muss.
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