Einlagen
bank deposits. 1. Nach §11 KWG fremde Gelder aus dem Nichtbanken- bereich, die von einer Bank angenommen werden, unabhängig davon ob Zinsen vergütet werden. Im Bankwesen werden sowohl die von Nichtbanken als auch von Banken auf Eigeninitiative gebrachten Gelder als E. bezeichnet. Zu unterscheiden sind dabei Depositen (Sichteinlagen und Termineinlagen) und Spareinlagen. - 2. Bezeichnung für alle Gelder und materielle Güter, die von Dritten in Form einer Außenfinanzierung als Beteiligung in ein Unternehmen eingebracht werden.
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