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Ausgabe 2014
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Asset Backed Securities, (ABS)

Bezeichnet Wertpapiere , die durch einen Bestand von Vermögenswerten (assets) gesichert (backed) sind. Die Gestaltung dient der Refinanzierung und Eigenkapitalentlastung von Unternehmen und Kreditinstituten, bei der Vermögenswerte - meistens Forderungen - an eine Zweckgesellschaft (Special Purpose Vehicle) veräußert werden, die den Erwerb durch die Emission von Schuldverschreibungen finanziert. Die Zweckgesellschaft ist rechtlich und kapitalmäßig vom Veräußerer der Vermögenswerte (sog. Originator) getrennt. Aus steuerlichen Gründen werden die von einem Treuhänder gehaltenen Zweckgesellschaften bisher nicht in Deutschland gegründet, sondern sind meist in sog. Offshore-Gebieten (z.B. auf den Kanalinseln) angesiedelt. Zur Verringerung des Ausfallrisikos werden sog. Credit Enhancements, z.B. Subordination, Garantien oder Reservefonds eingesetzt. ABS werden heute überwiegend über sog. Multi- seller-Programme begeben. Dabei wird - meist von einem Kreditinstitut - eine An- kaufzweckgesellschaft gegründet, die von einer Vielzahl von Unternehmern oder kleinen Kreditinstituten Vermögenswerte (meist revolvierend) erwirbt und sich über Commercial Papers, selten über Medium Term Notes refinanziert. Auf diese Weise erhalten auch Veräußerer kleiner Portfolios einen mittelbaren Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt. ABS sind früher auch von den großen Kreditinstituten zur Eigenkapitalentlastung genutzt worden. Inzwischen werden dazu weitgehend nur noch Credit Linked Notes und anderen Kreditderivaten verwendet.





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