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Ausgabe 2014
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Aktientausch

exchange of shares\', gegenseitiger Beteiligungserwerb zwischen zwei oder mehreren Aktiengesellschaften, meist mit dem Zweck, eine geschäftliche Kooperation auch kapitalmäßig zu unterlegen. Wenn inländische Kapitalgesellschaften jeweils mehr als 25% aneinander halten, liegt gemäß § 19 AktG eine wechselseitige Beteiligung vor. - Die Gesellschaften haben nach dem A. die Möglichkeit, sich durch die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte in den Hauptversammlungen gegenseitig zu beeinflussen. Problematisch hierbei ist, dass das Management eines Unternehmens durch die mittelbare Kontrolle, die es auf das vom anderen Unternehmen gehaltene Aktienpaket am eigenen Unternehmen ausübt, unabhängiger von den eigenen Aktionären wird (Agency-Theorie).





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