Zwölf-Monats-Frist
Nach deutschem Steuerrecht sind erzielte Kursgewinne in jeder Höhe steuerfrei. wenn zwischen Kauf und Verkauf des Wertpapiere mehr als zwölf Monate vergangen sind. Falls bis zum Verkauf weniger als zwölf Monate verstrichen sind, müssen die erzielten Gewinne als Spekulationsgewinne versteuert werden. Der Anleger ist daher gut beraten, diesen Aspekt vor der Realisierung von Kursgewinnen in Erwägung zu ziehen und auch auf die eventuell bevorstehende Gesetzesänderung zu achten.
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