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Zwangsversteigerungforced sale. Form der Zwangsvollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen. Voraussetzung für die Z. ist ein Völlstreckungstitel. Es muss mindestens die Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswertes der Sache geboten werden. Wertpapiere mit Börsen- oder Marktpreis werden zum Tageskurs verkauft.
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Weitere Begriffe : Desk | Stimmrecht | GuV-Rechnung | ||||||||||||||||||||||||||||
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