Zuteilung
1. allotment. Bezeichnet die Aufteilung der Wertpapiere einer Emission auf die einzelnen Zeichner. Bei einer überzeichneten Emission (Überzeichnung) erfolgt die Z. der Wertpapiere anteilsmäßig (Kürzung). Privatanleger erhalten ihre Z. meist im Rahmen eines Losverfahrens oder über eine quotale Z. Bei institutioneilen Investoren spielen bestimmten Qualitätskriterien wie z.B. Anlagedauer oder verwaltetes Volumen eine wichtige Rolle. - 2. Im Rahmen eines Bausparvertrages erfolgt die Z. nach Erreichen einer bestimmten Ansparsumme oder einer Mindest- bewertungszahl. Damit beginnt die Darlehensphase des Bausparvertrages. - Vgl. auch Bausparen.
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