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Zuteilungsquoteallotment quota. Werden im Börsenhandel die Kauf- bzw. Verkaufsaufträge nur beschränkt ausgeführt, so erfolgt die beschränkte Abnahme bzw. die beschränkte Zuteilung auf Basis der Z. Bei einer Überzeichnung in einem Emissionsverfahren können die Zeichnungen im Verhältnis der Z. gekürzt werden (Festpreisverfahren).
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Weitere Begriffe : Konsortialgeschäft | Deckungsdarlehen | Treuhandkonstruktion | ||||||||||||||||||||||||||||
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