Zulassungsgebühren für den Geregelten Markt
Einmalaufwand, der dem Emittenten mit Einführung eines Wertpapiers am Geregelten Markt entsteht. Die Gebührenhöhe wird dabei anteilig auf Basis der Tabellen berechnet, die für die jeweiligen Papiere bei Zulassung für den amtlichen Handel gelten: Für Aktien und Investmentanteile fallen 50%, für andere Wertpapiere 75% der Gebühren an, die für die Emission bei einer Einführung in den amtlichen Handel zu zahlen wären. Die Prospektgebühr i.H.v. 2.500 Euro wird auf die Zulassungsgebühr angerechnet.
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