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                             Zulassungsgebühren für den amtlichen  Handel, Aktien Einmalaufwand, der dem Emittenten mit der Einführung einer Aktie in den amtlichen Handel - neben Kommunikationsaufwand, Banken- und Beraterprovisionen u.a. - entsteht. Die konkrete Gebührenhöhe hängt dabei ab vom Emissionsvolumen. Die Gebührenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse legt darüber hinaus Einzelheiten für die Ermittlung des relevanten Emissionsvolumens (z.B. für bedingtes Kapital) fest.  
 
 
 
 
                        
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