Zinsgleitklausel
interest escalation clause. Klausel in Kreditverträgen der Banken, die den Kreditinstituten die Möglichkeit gibt, sich gegen eventuelle Zinsänderungen abzusichem und so das Zinsänderungsri- siko auf den Kreditnehmer zu übertragen. Dabei wird vereinbart, dass die Banken bei Änderung der Marktzinsen einseitig Zinsanpassungen vornehmen dürfen, ohne den Vertrag zu kündigen. Ebenso kann der Kreditvertrag auch direkt an einen Referenzzinssatz (Libor, Euribor) gekoppelt werden, demnach ändern sich Marktzins und Vertragszins immer in die gleiche Richtung. Z. werden insbesondere in längerfristigen Kreditverträgen eingesetzt.
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