Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick
Banklexikon
Ausgabe 2014
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Referenzzinssatz

reference rate. 1. Zinssatz, der als Benchmark dient. - 2. Bei Kreditverträgen bzw. Anleihen, denen ein variabler Zinssatz, der regelmäßig angepasst wird (z.B. alle drei Monate), zugrunde liegt, einigen sich der Gläubiger und der Schuldner auf einen R. Dieser ist der Basiszins für den zu zahlenden Kreditzins, der sich errechnet, indem auf den R. ein vorab zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbarter Aufschlag von x Prozentpunkten hinzu addiert wird. Damit ist der Abstand zwischen Kreditzins und R. über die gesamte Laufzeit des Vertrages konstant, der Kreditzins schwankt jedoch entsprechend der Entwicklung des R. Als R. werden üblicherweise Interbank Offered Rates wie der Libor oder der Euribor etc. herangezogen.





<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Referenzpreis
 
Regelpublizität
Weitere Begriffe : WP-Gesellschaft | Teilkonzern- und befreiende Konzernabschlüsse | ratG, bzG rep., bG rep.
 
Copyright © 2014 Banklexikon.info
Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.