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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Zentralverwahrer

Wertpapiersammelbank, Kassenverein; bezeichnet Spezialinstitute, die mit der technischen Abwicklung des Effektengiroverkehrs, also Clearing und Settlement, und der Wertpapier- bzw. Girosammelverwahrung befasst sind. Ihre Gesellschafter sind i.d.R. Banken oder Börsen. Da Z. länderübergreifend im gegenseitigen Geschäftsverkehr Transaktionen in depotverwahrfähigen Wertpapieren und damit verbundene Zahlungsströme abwickeln, können sie die Dienstleistungen sowohl für inländische als auch für ausländische Wertpapiere erbringen. Für die beteiligten Banken entfällt somit bei einem Kauf oder Verkauf das körperliche Verschicken der Wertpapiere. Sie werden vom Z. verwaltet und dem jeweiligen Besitzer bis zum Weiterverkauf gutgeschrieben. Beispiele für Z. sind Deutsche Börse Clearing AG, CEDEL, Euroclear und Marchd ä Terme International de France.





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