Zero-Bonds
zeros, zero-coupon bonds, Null-Kupon-Anleihen. Abgezinste Anleihen, die am Ende der Laufzeit zum Nominalwert zurückgezahlt werden und keine laufenden Zinszahlungen beinhalten. Z. werden bei Ausgabe mit der Emissionsrendite auf den Barwert diskontiert (abgezinst) und nach Laufzeitende zum Nominalwert (pari) getilgt. Die aufgelaufenen Erträge werden imaginär zu den Emissionskonditionen wieder in der Anleihe angelegt (thesauriert), wodurch ein Zinseszinseffekt zustande kommt. Die Laufzeiten von Z. bewegen sich zwischen drei und 35 Jahren. Grundsätzlich ist kein Kündigungsrecht für Anleger und Emittent vorgesehen. Der Gläubiger hat jedoch die Möglichkeit, die Anleihe über die Börse zu veräußern. - Durch die Thesaurierung der Zinsen ergeben sich für den Anleger Steuerstundungseffekte, da die steuerliche Veranlagung erst mit Zahlung der Erträge, also am Ende der Laufzeit erfolgt. Dies ist vor allem für Anleger interessant, die zum Zeitpunkt der Besteuerung einen niedrigeren Grenzsteuersatz (z.B. wegen Pensionierung) erwarten als zum Anlagezeitpunkt. Für den Emittenten ist von Vorteil, dass er während der Laufzeit keine Zinszahlungen zu leisten hat und sich bei Z. i.d.R. längere Laufzeiten durchsetzen lassen. - Kurzfristig sind Z. jedoch eher für spekulative Anleger geeignet, da sich durch den niedrigen Einstandskurs und den Zinseszinseffekt eine hohe Hebelwirkung bei Zinsänderungen ergibt. Darüber hinaus muss der Anleger beachten, dass sich aufgrund der langen Laufzeit und der Ertragsthesaurierung höhere Anforderungen an die Bonität des Emittenten ergeben. Z. können auch synthetisch durch Bond Stripping kreiert werden.
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