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Ausgabe 2014
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Zahlungsunfähigkeit der AG

inability to pay, insolvency; liegt vor, wenn die Aktiengesellschaft aus Mangel an Zahlungsmitteln fällige ^ Verbindlichkeiten nicht bedienen kann. Dies ist ein allgemeiner Insolvenzgrund. Bei Aktiengesellschaften muss wegen der begrenzten Haftung schon bei ^ Überschuldung Insolvenz beantragt werden. Nach Eintritt der Z.d.AG. dürfen i.              d.R. keine Zahlungen mehr geleistet werden. Bei Verstößen drohen dem Vorstand Geld- oder Freiheitsstrafen. - Gegensatz: Zahlungsfähigkeit.





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Weitere Begriffe : landesüblicher Zinsfuß (-satz) | Eigenmittelgrundsatz | Pari Forward
 
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