Zahl- und Hinterlegungsstelle
paying bank. Bei der Zulassung von Wertpapieren ist, unabhängig vom gewählten Börsensegment, eine Z.u.H. am Börsenplatz zu benennen. Zur Zulassung an mehreren inländischen Börsen genügt inzwischen ebenfalls die Benennung lediglich einer Z.u.H. Die Benennung der Zahlstelle erfolgt im Börsenzulassungsprospekt. Zu den Aufgaben einer Z.u.H. gehören die Einlösung fälliger Zins- bzw. Gewinnanteilsscheine, endfälliger, ausgeloster oder gekündigter Stücke, die Ausgabe neuer Zins- bzw. Gewinnanteilsscheine, die Hinterlegung von Aktien und die Durchführung sonstiger von der Gesellschaft beschlossenen Maßnahmen.
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