Hinterlegung von Aktien
safekeeping of shares. Die Satzung einer Aktiengesellschaft kann die Teilnahme, bzw. Stimmrechtsausübung an der HV davon abhängig machen, dass die Aktien ab einem bestimmten Zeitpunkt vor der Versammlung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelstelle hinterlegt werden. In der Praxis werden daher regelmäßig die betroffenen Aktien durch die Depotbank ab dem Versand der Eintrittskarten für den Zeitraum der Hauptversammlung gesperrt.
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