Wiederbeschaffungskosten
Wiederbeschaffungspreise, replacement costs:; bestimmen sich nach den Ausgaben, um einen Vermögensgegenstand zu ersetzen und entsprechen damit dem Einkaufspreis am Beschaffungsmarkt. W. werden zum Teil bei einer Bewertung nach dem Niederstwertprinzip zur Ermittlung niedrigerer beizulegender Werte herangezogen. Von dieser Ausnahme abgesehen, sind sie bei der Bilanzierung irrelevant, da sie gegen das Anschaffungswertprinzip (Realisationsprinzip) verstoßen.
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