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| beizulegender Wertallgemeiner Zeitwert, beizulegender Stichtagswert, attributable value; Bewertungsmaßstab nach HGB für das Anlage- und Umlaufvermögen. Der b.W. leitet sich aus dem Börsen- oder Marktpreis, den Wiederbeschaffungskosten oder dem Absatzpreis abzüglich noch anfallender Aufwendungen ab. Zulässig ist nur die Bewertung zum niedrigeren b.W., weil sonst gegen das Realisationsprinzip verstoßen wird. 
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| Weitere Begriffe : Einheitskurs | Vermögensstruktur | Emissionsvolumen | ||||||||||||||||||||||||||||
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