Home | Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
beizulegender Wertallgemeiner Zeitwert, beizulegender Stichtagswert, attributable value; Bewertungsmaßstab nach HGB für das Anlage- und Umlaufvermögen. Der b.W. leitet sich aus dem Börsen- oder Marktpreis, den Wiederbeschaffungskosten oder dem Absatzpreis abzüglich noch anfallender Aufwendungen ab. Zulässig ist nur die Bewertung zum niedrigeren b.W., weil sonst gegen das Realisationsprinzip verstoßen wird.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Einheitskurs | Vermögensstruktur | Emissionsvolumen | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2014 Banklexikon.info Banklexikon | Finanzlexikon | Wirtschaftslexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |