Wertpapierabrechnung
Effektenabrechnung, bought/sold note, clearing of securities. Im Anschluss an eine Wertpapiertransaktion muss die ausführende Bank dem auftraggebenden Bankkunden eine detaillierte Abrechnung über die für ihn durchgeführten Wertpapierkäufe bzw. -Verkäufe vorweisen. Auf der W. müssen ausgewiesen sein: die eindeutige Bezeichnung des Wertpapiers, der realisierte Transaktionskurs und der Handelstag, der Handelsort, die Gebühren und Provisionen der Bank und der zur Abwicklung eingesetzten Dritten Parteien (z.B. Maklercourtagen), die aufgelaufenen Stückzinsen beim Kauf von Rentenpapieren und der Gesamtbetrag der Transaktion.
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