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Effektenabrechnungcontract note. Die Erledigung eines Auftrages (Kauf, Verkauf, Rücknahme, Zuteilung u.a.) wird dem Kunden durch die Erteilung einer E. oder durch besondere Mitteilung am Tage der Auftragsdurchführung angezeigt. In der E. sind der Kauf- bzw. Verkaufskurs, die Stückzahl, Wertpapierbezeichnung, Steuern, Stückzinsen und der Börsenort aufgeführt.
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Weitere Begriffe : Bärenfalle | erststellige Beleihung | Zahlungsfähigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||
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