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vertretbare Wertpapierefungible Wertpapiere, fungible securities. Gehören nach § 91 BGB zu den beweglichen Sachen, die im Verkehr nur nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden. Sie sind untereinander austauschbar. So sind die Stammaktien einer Gesellschaft untereinander völlig gleich und daher austauschbar. Die Fungibilität der Aktie ist Voraussetzung für den Börsenhandel.
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Weitere Begriffe : Gewinnthese | berichtigter Kurs | Abrechnung von Börsenaufträgen | ||||||||||||||||||||||||||||
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