Vertragskonzern
contract-based group (of affiliated companies). Ein V. entsteht im Gegensatz zum faktischen Konzern und zum Eingliederungskonzern durch den Abschluss eines Vertrages zwischen Oberund Untergesellschaft (abhängiges und herrschendes Unternehmen). Dabei handelt es sich entweder um einen Beherrschungsvertrag oder um einen Gewinnabführungsvertrag (vgl. Beherrschungsund Ge winnabfuhrungs vertrag). I.d.R. werden beide Verträge zusammen abgeschlossen. Für den Abschluss der Verträge ist die Zustimmung von drei Viertel des vertretenen Grundkapitals auf der Hauptversammlung der Untergesellschaft erforderlich. - Vgl. auch Konzern.
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