Verkauf von Anteilscheinen an Investmentfonds
selling of investment fund shares. Nach dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) bestehen für Kreditinstitute beim Verkauf von Investmentanteilen zahlreiche Verpflichtungen gegenüber dem Erwerber der Anteile. So sind diesem bei Abschluss eines Kaufvertrags ein datierter Verkaufsprospekt des betreffenden Investmentfonds, die dem Kauf zugrundeliegenden Vertragsbedingungen und der zuletzt veröffentlichte Rechenschafts- oder Halbjahresbericht der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) kostenlos auszuhändigen. Darüber hinaus hat der Erwerber Anspruch auf eine Durchschrift des Kaufantrags bzw. eine Kaufabrechnung, aus der neben den Daten des Anteilskaufs auch die Höhe des Ausgabeaufschlags und der Managementgebühr hervorgehen muss.
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