Unternehmensübernahme
takeover, acquisition. Bezeichnung für den Wechsel des Mehrheitsaktionärs eines Unternehmens. Eine U. wird dann erreicht, wenn ein Investor oder eine Investorengruppe die Stimmenmehrheit innehat. Es wird zwischen freundlichen Übernahmen (Friendly Takeover) und feindlichen Übernahmen (Hostile Takeover) unterschieden. Bei U. sind die verschiedenen nationalen Übernahmeregeln zu beachten, so z.B. in Deutschland der Übernahmekodex bzw. das Übernahmegesetz oder der in Großbritannien geltende City Code. - Vgl. auch Mergers & Acquisitions.
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