Unternehmensverträge der AG, Abschluss
affiliation agreements, conclusion. Unternehmensverträge bei Aktiengesellschaften werden zwischen den Vorständen der beteiligten Gesellschaften geschlossen, jedoch erst mit Zustimmung der Hauptversammlung und Eintragung ins Handelsregister wirksam. Der Beschluss muss mindestens mit einer Mehrheit von drei Vierteln des vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Theoretisch kann die Hauptversammlung den Vorstand auch zum Abschluss eines Unternehmens Vertrags anweisen. Um den Aktionären eine sachkundige Entscheidung zu ermöglichen, haben die Vorstände der an dem Vertrag beteiligten Gesellschaften einen ausführlichen Bericht über den Unternehmensvertrag zu verfassen und in der Hauptversammlung zu erläutern und zu begründen. Dabei ist insbesondere auf Bewertungsprobleme und deren Folgen für die Aktionäre hinzuweisen. Darüber hinaus haben sachverständige Prüfer den Unternehmens vertrag zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung in einem Prüfungsbericht darzulegen. Wie der Unternehmensvertrag sind auch diese Berichte den Aktionären fristgerecht zugänglich zu machen.
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