Summenverwahrung
deposit of fungible securities. Verwahrungsform, bei der Wertpapiere gleicher Art verschiedener Hinterleger gemeinsam verwahrt und verwaltet werden. Der Hinterleger verliert damit sein Recht auf Herausgabe exakt der Stücke, die er eingeliefert hat. Er erwirbt stattdessen ein Miteigentum am Sammelbestand und hat nur Anspruch auf Auslieferung von Wertpapieren in Höhe des hinterlegten Nennbetrages oder der hinterlegten Stückzahl.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|