Stimmrechtsausübung
stimmen, voting. Die St. auf der Hauptversammlung erfolgt, indem die Aktionäre einem Antrag zustimmen, ihn ablehnen oder sich der Stimme enthalten. Jede Aktie besitzt grundsätzlich eine Stimme, Ausnahmen sind allerdings möglich (z.B. Vorzugsaktie). Um das Aktienstimmrecht ausüben zu können, müssen die Aktien zuvor hinterlegt werden (Hinterlegung von Aktien) Die Erteilung einer Vollmacht zur St. ist grundsätzlich möglich (Stimmrechts Vollmacht).
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