Selbsteintritt
self-dealing, dealing for own account S. ist ein von Kreditinstituten wahrgenommenes Recht, bei einem Kommissionsgeschäft dem Kunden die betreffenden Wertpapiere zum aktuellen amtlich notierten Kurs (amtliche Kursfestsetzung) aus dem eigenen Bestand zu liefern oder in den eigenen Bestand zu übernehmen, ohne dem Kunden Rechenschaft über das zugrundeliegende Deckungsgeschäft machen zu müssen. Die Möglichkeit zum S. wurde aber im Rahmen der Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Wertpapiergeschäfte im Jahr 1995 abgeschafft, so dass jetzt nur noch reine Kommissionsgeschäfte bei der Abwicklung von Kundenaufträgen zulässig sind.
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