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Scheingewinnpaper profit. Gewinn, der bei Beachtung der Nominalkapitalerhaltung durch Preissteigerung entsteht, obwohl die Substanz im Unternehmen gleichbleibt oder sogar sinkt. - Handels- und steuerrechtliche Gewinnermittlungsregeln verhindern keinen Sch., weil sie auf den Regeln der Nominalkapitalerhaltung basieren und keine Substanz- oder Realkapitalerhaltung verfolgen. Preissteigerungsrücklagen sind nach geltendem Recht nicht zulässig.
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Weitere Begriffe : Implied Repo Rate | Anfechtung der Kapitalerhöhung gegen Einlagen | Big Board | ||||||||||||||||||||||||||||
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