Nominalkapitalerhaltung
Nominalprinzip, preservation of nominal capital. Mit der N. ist die Vorstellung verbunden, das gezeichnete Kapital als haftendes Eigenkapital zu erhalten. Der Gewinn bei N. ist der Zuwachs an Eigenkapital ohne Transfer mit den Eigentümern. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden orientiert sich an den (fortgeführten) Anschaffungsund Herstellungskosten bzw. dem Rückzahlungsbetrag. Aktuelle Marktwerte haben nur in Ausnahmefällen (Imparitätsprinzip) eine Bedeutung. - Das Prinzip der N. informiert bei Preissteigerungen unzureichend über den Wert der ursprünglichen Einlage, da für sie weniger Güter beschafft werden als zum Zeitpunkt der Einlage. - Vgl. auch Substanzerhaltung, Realkapitalerhaltung, Scheingewinne.
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