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Realkapitalerhaltunggeneral price-level accounting. Der Grundsatz der R. verlangt, dass die allgemeine Kaufkraft des Eigenkapitals erhalten bleibt. Gewinn entsteht nach der R. erst dann, wenn es gelungen ist, die Kaufkraft des zu Beginn der Periode vorhandenen Eigenkapitals zu erhalten. R. verlangt, das Eigenkapital an die Entwicklung des Geldwertes anzupassen. - Vgl. auch Nominalkapitalerhaltung, Substanzerhaltung.
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Weitere Begriffe : Anschlussaufträge | Volksaktien | Cap-Hypothek | ||||||||||||||||||||||||||||
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