Reporteffekten
carryover business securities. R. sind die aus der Erfüllung eines Termingeschäfts gelieferten Wertpapiere, die eine Bank im Rahmen eines Reportgeschäfts, d.h. bei der Prolongation eines Termingeschäftes, hereinnimmt. Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich bei einem Reportgeschäft um einen mit Wertpapieren besicherten Kredit (Lombardkredit), rechtlich gesehen werden im Rahmen des Reportgeschäftes Verträge über einen Kauf und einen Terminverkauf abgeschlossen, wodurch die R. für die Dauer des Geschäfts in das Eigentum der Bank übergehen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|