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Banklexikon
Ausgabe 2014
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Reportgeschäft

Reportieren, carryover. R. ist die Verlängerung einer auf Termin abgeschlossenen Haussetransaktion von einem Verfalltag auf den darauf folgenden Stichtag. Für diese Verlängerung ist der Käufer verpflichtet, einen Zuschlag, den sog. Report, zu entrichten. Die beteiligte Bank gewährt dem Käufer hierbei eine Art Lombardkredit, da die zugrundeliegenden Titel bevorschusst werden. Der Käufer ist verpflichtet, die Titel zum nächsten Ultimo wieder von der Bank zurückzukaufen.





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